Schule, Wohnen und Lehrbegleitung für Jugendliche

Beschwerdeweg

Beschwerden werden sowohl mündlich als auch schriftlich entgegengenommen. Werden Stufen von den Beschwerdegängern übersprungen, wird darauf hingewiesen und die untenstehenden Stufen durch die nächst höhere informiert und allenfalls in das Gespräch mit einbezogen.