Einweisungen erfolgen gewöhnlich durch Schulbehörden, Jugendanwaltschaften, Berufsbeistandschaften oder Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB).
Aufnahmeverfahren
- Anfrage per Telefon oder E-Mail
- Ausfüllen des Anmeldeformulars
- Einreichen des Anmeldeformulars zusammen mit relevanten Unterlagen und Berichten
- Erstgespräch zur Bedürfnis- und Angebotsabklärung
- Entscheidungsphase
- Bei positivem Entscheid aller Entscheidungsträger:
Zweitgespräch mit Abklärungen des Auftrages (u. a. Kostengutsprache, Administratives, Zielfestlegungen, Dauer des Auftrags, Klärung der Zusammenarbeit)
Aufnahmebedingungen
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, bevor es zu einer Platzierung kommt:
- Gesetzliche Grundlage (z.B. ZGB Art. 308 oder StGB Art. 83) bei stationären Settings
- Bedürfnisse und Angebote decken sich weitgehend und lassen eine optimale Förderung zu
- Einverständnis der Erziehungsberechtigten und des Kindes/Jugendlichen
- Vorliegende schriftliche Kostengutsprache
- Unterzeichnung des (Aufenthalts-)Vertrags
Tarife
Wir finanzieren uns aus Beiträgen des Bundesamts für Justiz sowie aus weiteren Subventionen und Zuschüssen aus den Wohnortsgemeinden und Herkunftskantonen der jeweiligen Jugendlichen. An den fixen Pauschalbeträgen beteiligen sich die Erziehungsberechtigten mit einem durch den Wohnort festzulegenden Betrag. Die Tagespauschalen werden anhand der Tarifordnung der Kinder- und Jugendheime im Kanton Graubünden festgelegt. Die Kostenübernahme erfolgt gemäss den Richtlinien der IVSE (Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen).
Fixkosten pro Kalendertag:
Interne Schule: CHF 175.–
Interne Tagesstruktur BiT: CHF 193.–
Wohna 1 & 2: CHF 240.–
Wohna 3 & 4: CHF 190.–
Zu den Fixkosten kommen variable Kosten für Taschengeld/Arbeitsgeld, Kleidergeld, Hygiene, Reisekosten, Nachrichtenübermittlungen und andere besondere Aufwände wie z.B. Zahnarztkosten dazu.
Die Taxen sind fix und werden weder durch Wohnort noch Herkunftskanton beeinflusst.
Beschwerdeweg
Beschwerden werden sowohl mündlich als auch schriftlich entgegengenommen. Werden von Beschwerdegängern Instanzen/Stufen übersprungen, wird von den Beschwerdeempfängern darauf hingewiesen. Diese infomieren die übersprungenen Instanzen/Stufen, welche allenfalls in den Prozess einbezogen werden.